Im Schlichtungsverfahren zur Beteiligung von Kameraleuten an den Erträgen aus der Verwertung von Kinofilmen zwischen der Constantin Film und dem BVK – Berufsverband Kinematografie liegt nun ein Einigungsvorschlag vor. Wenn keine der beiden Seiten dem fristgercht widerspricht tritt damit die bundesweit erste Regelung für die Ertragsbeteiligung von Kameraleuten in Kraft.
Laut Mitteilung des BVK sollen Bildgestalter demzufolge „in der Phase der Rückzahlung von Darlehen der Filmförderungen (also nach Rückführung von Eigenkapital, Fremdkrediten und Rückstellungen zur Realisation eines Filmes) mit 0,85 % an allen Erträgnissen des Produzenten aus der Verwertung der Produktion beteiligt werden. Hierbei soll allerdings ein 5 %-Korridor aus dem Budget als Risikoabgeltung und Leistungsgratifikation für den Produzenten beteiligungsfrei bleiben. Der BVK versteht diesen Korridor als gezielte Förderung der Kinofilmproduktion. Nach Rückzahlung der Darlehen von Filmförderungen sollen die Kameraleute mit 1,6 % an allen weiteren Erträgen des Produzenten aus der Verwertung der Produktion beteiligt werden.“
Der Vorstand des BVK will den Einigungsvorschlag „sorgfältig prüfen“. Laut Geschäftsführer Michael Neubauer handele es sich um ein „schmerzlich niedriges, aber immerhin konkretes Ergebnis“ für den Einstieg in die gesetzlich gebotene Umsetzung urheberrechtlicher Ertragsbeteiligungen für Kameraleute im Bereich Kinofilm.
Mit der Gewerkschaft ver.di, welche sich seit vielen Jahren um einen Tarifvertrag zur Ertragsbeteiligung der Filmkreativen bemüht, habe der Berufsverband „auf Grund völlig verschiedener Mentalität und Herangehensweise“ nicht gemeinsam verhandeln können.
Die Schlichtungsstelle war vom OLG München durch Beschluss vom 15.06.2011 eingerichtet worden. Als Vorsitzender Schlichter war der Präsident des Landgerichts Landshut berufen worden. Er hatte im Jahr 2012 vier Verhandlungsrunden geleitet.
Homepage des BVK – Berufsverband Kinematografie.